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Häufig gestellte Fragen

Erdgasversorgung in der Krise?

Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt ist sowohl für Sie als auch für uns eine große Herausforderung. Wir setzten alles daran, Ihnen in dieser Krisenzeit als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen. Aus diesem Grund haben wir für Sie ausführliche Informationen zur aktuellen Situation rund um Ihre Erdgasversorgung zusammengestellt.

Warum befinden wir uns aktuell in einer Gas-Krise?

Deutschland hat in der Vergangenheit lange von günstigen Erdgaslieferungen profitiert. Diese basierten, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, auf einem recht einfachen Lieferantenprofil. Neben Norwegen und den Niederlanden entfielen 2021 mehr als die Hälfte der Gaslieferungen auf Russland. Nicht erst mit Beginn des Angriffes auf die Ukraine im Februar 2022 gerieten die Energiemärkte in Bewegung. Insbesondere die Gaspreise stiegen deutlich. Diese Entwicklung hat sich mit Beginn des Angriffskriegs in der Ukraine deutlich beschleunigt. Hinzu kam, dass die russischen Gaslieferungen nach Beginn des Krieges einseitig reduziert wurden. Ob es zu einer kompletten Einstellung der Lieferungen kommen wird ist ungewiss. Damit herrscht vor allem in Europa eine Situation, dass die Versorgung mit Erdgas künftig nicht mehr zuverlässig ist. Es handelt sich daher um eine „Krise-in-Entwicklung“.

Bleiben wir weiterhin von russischen Gaslieferungen abhängig?

Zumindest können wir uns nicht kurzfristig aus dieser Abhängigkeit lösen. Aber es sind bereits viele Maßnahmen im Gange, die den Anteil russischen Erdgases am deutschen und europäischen Energiemix immer weiter reduzieren. Das sind zum einen der Ausbau erneuerbarer Energien, etwa die verstärkte Nutzung von Biogas, zum anderen aber auch alternative Bezugsquellen. Meist handelt es sich dabei um Flüssiggasimporte, was bedeutet, dass Erdgas am Ort der Förderung verflüssigt und damit leichter transportierbar gemacht wird. Dafür werden weltweit häufig Flüssiggastanker eingesetzt. Zur Anlandung benötigen diese eigene LNG-Terminals. Deutschland besitzt aktuell keine eigenen LNG-Terminals. Allerdings hat der Bund spezielle Terminalschiffe gemietet und treibt den Bau von zwei eigenen LNG-Terminals voran. Die Haupt-LNG-Lieferanten sind die USA und Katar, zukünftig auch der Senegal und Nigeria.

Warum überhaupt ein Notfallplan Gas?

Niemand mag es, wenn ein Notfall eintritt. Dennoch ist es klug, sich für diesen Fall der Fälle Gedanken zu machen. Speziell für die Erdgasversorgung gesprochen: Die Bundesregierung legt mit dem Notfallplan fest, was eigentlich passiert, wenn plötzlich kein Erdgas mehr über Pipelines nach Deutschland gelangt. Da das in der Regel nicht plötzlich passiert, sondern in verschiedenen Stufen, hat sich die Bundesregierung für diesen Fall ein abgestuftes Verfahren überlegt, das drei Stufen umfasst. Jede dieser Stufen hat bestimmte Voraussetzungen, jede führt zudem zu einem bestimmten Bündel an Maßnahmen.

Was bedeuten Frühwarn-/Alarm-/Notfallstufe?

Die Frühwarnstufe ist die niedrigste Statusstufe des Notfallplans Gas. Sie wurde erstmals am 30. März 2022 ausgerufen. Der Grund: Die Bundesregierung sah konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.

Zur weiteren Vorbereitung trat ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.

Die zweite Stufe ist die Alarmstufe. Sie wurde am 23. Juni 2022 aktiviert. Das bedeutet, dass der Bund eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas feststellt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Allerdings ist der Energiemarkt noch in der Lage, diese Störung zu bewältigen.

Mögliche Maßnahmen sind hier bereits einschneidender. Energieversorger können etwa unter bestimmten Bedingungen höhere Einkaufspreise schneller als sonst direkt an Kunden und Kundinnen weitergeben. Auch werden eigentlich bereits abgeschaltete Kohlekraftwerke wieder ans Netz gebracht, damit Erdgas bei der Stromproduktion eingespart wird.

Letzte Aktivität im Rahmen des Notfallplans Gas ist die Ausrufung der Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage festgestellt werden kann.

In diesem Fall kann die Bundesregierung durch die Bundesnetzagentur mit direkten Maßnahmen in den Markt eingreifen. Vor allem geht es nun darum, dass besonders geschützte Kundinnen und Kunden, d.h. Privatverbraucherinnen und -verbraucher oder etwa Krankenhäuser, weiterhin Erdgas zum Heizen geliefert bekommen. Betrieben kann dann nach Relevanz eine bestimmte Menge Erdgas zugeteilt werden.

Was bedeutet die Aktivierung dieser Stufen für mich?

Noch droht Ihnen kein direktes Ungemach. Der Sommer ist sehr warm, aber der der Winter wird kommen. Und dieser könnte im Falle weiterer Lieferreduzierungen aus Russland ungemütlicher als bisher werden.

Zurzeit sorgt der Bund dafür, dass die Gasspeicher gefüllt werden. Aber jede Kilowattstunde Gas, die wir in der warmen Zeit nicht nutzen und bevorraten, hilft, den Winter besser zu überstehen. Wenn der Winter dann kälter werden sollte, können die tausend- und zehntausendfach einzeln eingesparten Kilowattstunden Erdgas dafür sorgen, dass der Erdgasvorrat länger hält.  Aus diesem Grund wird Energiesparen schon heute immer wichtiger.

Was kann ich tun, um Erdgas zu sparen?

Es gibt viele Maßnahmen, die dabei helfen, weniger Erdgas zu verbrauchen. Vieles davon ist sehr einfach. Wenn Sie beispielsweise die voreingestellte Raumtemperatur nur um ein Grad senken, spart das bereits 6 % der Heizenergie. Jedes weitere Grad bringt bis zu weitere 6 %. Auch kürzer oder weniger heiß zu duschen kann Erdgas sparen, sofern Sie Warmwasser zentral bereiten.

Wie kann ich mich auf steigende Erdgaspreise vorbereiten?

  1. Verbrauch reduzieren

Kurzfristig und schnell wirkt vor allem eines: Gas sparen, wo es nur möglich ist. Das gelingt bei den meisten leicht über kleine Anpassungen des eigenen Verhaltens. Sicher kann mancher mehr tun als andere. Aber wenn 83 Millionen Menschen nur ein bisschen tun, kommt am Ende auch eine große Gesamtersparnis zustande!

 

  1. Abschlag anpassen

Die aktuelle Situation zwingt uns praktisch dazu, uns mittel- und langfristig vorzubereiten. So sollten Sie darüber nachdenken, Ihren monatlichen Abschlag zu erhöhen. Das ist jederzeit unkompliziert möglich und Sie verteilen die Kosten auf mehrere Monate und schützen sich so vor einer hohen Nachzahlung auf der Jahresabrechnung.

  1. Geld für Nachzahlungen zurücklegen

Da sich für die nähere Zukunft weitere Verteuerungen ankündigen, ist eine Vorbereitung darauf ebenfalls klug. Also: Für alle Fälle sollten Sie bereits Geld zurücklegen. Das ist nicht immer leicht, aber noch ärgerlicher und vielleicht sogar härter ist eine hohe Nachzahlungsforderung, wenn die eigenen Mittel parallel eigentlich für andere Ausgaben gebraucht werden. Gerade dann zahlt sich eine solche Vorbereitung aus.

Zudem hilft auch hier eine oft als altbacken verschriene Tugend: Gezielt sparen. Richten Sie sich beispielsweise ein eigenes Energiekonto ein. Legen Sie hier regelmäßig Geldbeträge an. Wie wäre es etwa, die Erstattungssumme der Steuererklärung (oder einen Teil davon), sofern Sie diesen Betrag nicht unmittelbar benötigen, hier zurückzulegen? Das mag nicht sehr populär sein, aber wenn die Energiepreise tatsächlich extrem steigen, sind Sie froh, auf dieses Polster zugreifen zu können.

Mit welchen Mehrkosten muss ich eigentlich rechnen?

Das kommt natürlich ganz auf ihre jeweilige Situation an, vor allem wie genau sie wohnen und wie viele Personen mit Ihnen zusammenleben. Denn natürlich verbraucht der sprichwörtliche Singlehaushalt in einer Stadtwohnung weniger Erdgas als eine vierköpfige Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus. Am anschaulichsten sind hier Beispielrechnungen:

Ein Single-Haushalt verbraucht im Durchschnitt (je nach Größe der Wohnung) zwischen 4.000 und 8.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr.

Ein Zwei-Personenhaushalt bringt es bereits auf zwischen 8.000 und 12.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr.

Eine vierköpfige Familie liegt bei 14.000 bis 18.000 Kilowattstunden pro Jahr, sofern sie in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus wohnt, bzw. auf 20.000 bis 40.000 Kilowattstunden pro Jahr, wenn sie ein Einfamilienhaus bewohnt.

Was hat es mit der neuen Gasbeschaffungsumlage auf sich, die ab Oktober 2022 auf den Gaspreis aufgeschlagen wird?

Die Gasbeschaffungsumlage entfällt. Zwei Tage vor erstmaliger Anwendung der Umlage am 01.10.2022 hat sich die Regierungskoalition auf die Abschaffung der Umlage geeinigt.

Was ist die Gasspeicherumlage?

Deutschland unterhält eine ganze Reihe von Gasspeichern. Das sind teilweise tatsächliche Gebäude mit Stahlhülle, teilweise aber auch unter der Erde liegende Kavernen, wo Erdgas für eine spätere Nutzung gespeichert werden kann. Die meisten dieser Speicher wurden vor einigen Jahren an Gazprom verkauft. Mit Beginn des Ukraine-Krieges und nach der Preisgabe der deutschen Gazprom-Tochter durch das russische Mutterunternehmen hat die Bundesregierung die Hoheit über die Gasspeicher wieder übernommen. Insgesamt kann hier etwa ein Viertel des deutschen Erdgasbedarfs gespeichert werden. Teilweise waren die Gasspeicher komplett leer. Da aber in den vergangenen Monaten die Lieferung von Erdgas aus Russland immer weiter reduziert wurde, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die leeren oder weitgehend geleerten Speicher bis zum Beginn des Winters am besten komplett gefüllt werden müssten. Dafür muss natürlich der hohe Einkaufspreis für Erdgas an den Gasmärkten bezahlt werden. Da das gespeicherte Erdgas nicht für den direkten Verbrauch gedacht ist, sondern erst dann ins Gasnetz abgegeben werden soll, wenn kein Gas mehr nach Deutschland fließt oder zumindest eine starke Mangellage besteht, kann dieses Erdgas nicht unmittelbar weiterverkauft werden, um die hohen Kosten zu refinanzieren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage beschlossen.  Mit dieser werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf alle Gaskundinnen und -kunden umgelegt.

Was passiert, wenn ich meine Energierechnung nicht mehr zahlen kann?

Vermutlich wird das aufgrund der extremen Energiemarktverwerfungen auf mehr Kundinnen und Kunden zukommen als bisher. Schweigen oder die Sache auszusitzen ist in jedem Fall die schlechteste Entscheidung. Wie andernorts auch, hilft reden: Kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, sprechen Sie offen mit uns. Wir suchen gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Vielleicht hilft Ihnen ja ein Ratenplan oder eine begrenzte Stundung von Zahlungen. An wen Sie sich am besten wenden: TEN-Kundenservice, Service-Telefon 05401 8922-21 oder per E-Mail: info@ten-eg.de.

Kommen private Haushalte in die Situation kein Erdgas mehr zu bekommen?

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine “außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage”, vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum “Bundeslastverteiler”. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas.

Privatkundinnen und -kunden gelten aber als besonders geschützte Gruppe. Das heißt, bei ihnen wird erst sehr spät der Gasfluss reduziert. Auch Krankenhäuser und Pflegeheime werden bis zuletzt versorgt.

Wenn ich kein Erdgas mehr erhalte, muss ich dann trotzdem weiterhin zahlen?

Wenn ein Gasversorger tatsächlich nicht mehr liefern kann, weil er selbst kein Gas mehr erhält, ruht gewissermaßen das Vertragsverhältnis. Sie erhalten kein Gas, also müssen Sie auch nicht zahlen. Erst wenn Sie wieder Erdgas erhalten, setzt Ihre Zahlungspflicht wieder ein. Allerdings gilt das nur für den Arbeitspreis. Das ist der verbrauchsabhängige Preisanteil der Gaslieferung. Den Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch ist, müssen Sie auch bei ausbleibenden Lieferungen weiterhin begleichen. Warum? Nun, hier drin sind auch Kosten für den Betrieb und den Erhalt des Gasnetzes enthalten.

Das heißt demzufolge nicht, dass Sie die monatlichen Abschlagszahlungen nicht mehr zahlen. Diese fallen weiterhin an. Es handelt sich ja hierbei um eine gerundete Vorauszahlung, die als Gesamtsumme erst bei der Jahresrechnung mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet wird. Daraus resultiert bekanntlich auch die Rückerstattung, ein Guthaben oder eine Nachzahlungspflicht. Mit anderen Worten: Erst einmal ändert sich nichts für Sie. Erst nachträglich wird in diesem Fall eine Verrechnung zu Ihren Gunsten durchgeführt.

Das alles gilt für Erdgas, aber steigen nicht auch die anderen Energiepreise?

Auch in der Strom-, aber auch der Wärmeversorgung sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie der Preisrallye an den Energiemärkten spürbar. Die gestiegenen Preise für Kohle und Gas wirken auch auf die Preise für Strom und Wärme zurück. In welchem Umfang und wie schnell sich diese Änderungen der Preise für Kohle und Gas dort niederschlagen, ist aktuell nicht genau absehbar.

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