Mobil. Mobiler.
Am mobilsTEN.

TEN Mobilität

Jetzt mit der TEN umweltfreundlich mobil werden.

Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Elektromobilität und sorgen dafür, dass Sie mit Ihrem E-Fahrzeug immer mobil bleiben – vom Laden im eigenen Zuhause bis zum Laden unterwegs.

PuraStrom

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Der klimafreundliche Strom der TEN

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PuraStrom Heizprodukte

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Für Wärmepumpe oder Elektroheizung

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PuraStrom Grundversorgung

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100 % aus Ökostrom in der Grund- und Ersatzversorgung

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PuraStrom Ersatzversorgung

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Sicher versorgt – mit 100 % Ökostrom

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Für Gewerbe und Landwirtschaft

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Das Erdgas der TEN mit Klimabeitrag

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Sicher versorgt

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PuraGas Grundversorgung

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Von Anfang an gut versorgt

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PuraGas Ersatzversorgung

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Von Anfang gut versorgt

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TEN Ad hoc Ladung

Unser Angebot für die Ad hoc Ladung

Unterwegs immer flexibel
An unseren Ladesäulen können Sie bargeldlos sowohl mit unserer TEN-Ladekarte zahlen oder Ad hoc ganz einfach den darauf abgebildeten QR-Code scannen.

Bei der Ad hoc-Ladung öffnet sich durch den Scan des QR-Codes automatisch die Ladeapp, in der Sie die jeweilige Ladestation auswählen können. Sie erhalten dort alle Informationen zur Ladeleistung, dem Betreiber, sowie der Verfügbarkeit von Ladepunkten. Das Starten und Bezahlen des Ladevorgangs wird direkt aus der App gesteuert.

AD HOC-Ladung – Preise

  Grundgebühr pro Ladevorgang Preis/kWh an TEN-Ladestationen
AC-Ladung
Preis/kWh an TEN-Ladestationen
DC-Ladung
Ad hoc-Ladung 3,00 Euro 65 Cent 77 Cent

Die Preise sind gültig ab 08.02.2024

Unser Angebot für die TEN Ladekarte

Bei uns erhalten Sie die TEN-Ladekarte, mit der Sie als E-Autofahrer an allen Ladesäulen des Verbunds mit einheitlichem ladenetz.de-Logo Ihr Fahrzeug bargeldlos aufladen können. Den schnellsten Weg zur nächsten Station zeigt Ihnen dann die praktische ladenetz.de-App, die Sie kostenlos herunterladen können oder Sie schauen einfach unter ladenetz.de.

Sie sind bereits Genossenschaftsmitglied oder TEN-Kunde? Dann profitieren Sie von attraktiven Preisvorteilen.

TEN Ladekarte – Preise

Aktivierung Ladekarte Grundpreis Ladekarte Preis/kWh an TEN-Ladestationen
 
Preis/kWh an Ladestationen im Verbund ladenetz.de
 
Preis/kWh an Ladestationen von Roaming-Partnern
 
einmalig monatlich AC-Ladung DC-Ladung AC-Ladung DC-Ladung AC-Ladung DC-Ladung
TEN-Mitglied 10 Euro 3 Euro 35 Cent 45 Cent 55 Cent 67 Cent 65 Cent 77 Cent
Stromkunden 10 Euro 5 Euro 35 Cent 45 Cent 55 Cent 67 Cent 65 Cent 77 Cent
Nicht-TEN-Kunden 10 Euro 10 Euro 35 Cent 45 Cent 65 Cent 77 Cent 65 Cent 77 Cent

Die Preise sind gültig ab 08.02.2024

Mindestlaufzeit
Der Vertrag beginnt mit Ausgabe der Ladekarte durch die TEN eG und hat eine Mindestvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweils aktuellen Quartals. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Monat.

Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Quartals.

THG Quote

Wir vermarkten Ihre Antriebsenergie

Halter eines rein elektrisch betriebenen PKWs haben die Möglichkeit, den Fahrstrom für ihr Elektrofahrzeug als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten. Registrieren Sie sich dafür ganz einfach und beantragen Ihre THG-Prämie.

Gut zu wissen

Fragen und Antworten
zur THG Quote

Was ist die THG Quote?

Deutschland hat sich verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2045 deutlich zu senken. Daher hat die Bundesregierung in den letzten Jahren auch im Verkehrsbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die Einführung der CO2-Abgabe auf fossile Kraftstoffe und die Förderung von Elektroautos. Der Grundgedanke: Wer Kohlendioxid einspart soll belohnt, wer es produziert bestraft werden. Oder anders ausgedrückt: Klimaschädliche Mobilität soll teurer und klimaschonende Fortbewegung günstiger werden. Die Treibhausgasquote (kurz: THG-Quote) ist also ein Klimaschutzinstrument für den Verkehrssektor.

Wie hoch ist die Prämie?

Bei uns können Halterinnen und Halter von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen eine Prämie beantragen. Die Höhe der Prämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem bundesweiten Strommix und dem Mineralölmarkt. Aus diesem Grund kann die Höhe der Prämie im Jahresverlauf variieren.

Wer und welche Fahrzeugklassen sind Prämienberechtigt?

Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batterie-betriebene Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. jeder der in der Zulassungsbescheinigung/im Fahrzeugschein als Halter eines E-Fahrzeuges steht. Es sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Dieses gilt auch unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist.

Können Hybrid Fahrzeuge auch angemeldet werden?

Nein. Die Quote gilt nur für rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge.

Ist die THG Quote steuerpflichtig?

Für die Steuerpflicht ist laut Finanzministerium die Frage entscheidend, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt. Kauft eine Privatperson das Elektroauto, ist der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote aus Finanzamts-Sicht keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für Firmenfahrzeuge gilt das aber nicht. Geht das Fahrzeug ins Betriebsvermögen ein, sind erhaltene Zahlungen Betriebseinnahmen. Damit sind sie als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

Kann man auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anmelden?

Ja. Sie erhalten für jedes Elektrofahrzeug, welches Sie besitzen die THG-Quote, soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen nur separat angemeldet werden.