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Unsere Strom-
und Gasnetze.
Netzbetrieb Strom
Als Ihr Stromnetzbetreiber haben wir alle wichtigen Daten und Informationen für Sie an dieser Stelle gesammelt – ob Netzzugang, Netzanschluss, Messstellenbetrieb oder Netzstrukturdaten. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Netzanschluss
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen und Eigenerzeugungsanlagen an unser Versorgungsnetz zur Verfügung.
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Teutoburger Energie Netzwerk eG die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Teutoburger Energie Netzwerk eG.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV gibt die Teutoburger Energie Netzwerk eG bekannt, dass die NAV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Teutoburger Energie Netzwerk eG Anwendung finden. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.
Anschlussbedingungen
Formulare
Installateurbereich
Netzzugang/Entgelte
Alle Informationen zum Netzzugang der TEN-Stromnetze übersichtlich für Sie zusammengestellt – vom Mustervertrag für den Netzzugang über die Entgelte für die Netznutzung bis zu unseren Tarifzeiten.
Musterverträge für den Netzzugang
Netznutzungsvertrag (Entnahme) nach Beschluss BK6-20-160 gültig ab 01.04.2022:
Aktuelles Preisblatt
Vorhergehende Preisblätter
Zurzeit ist kein Antrag auf neue Netznutzungsentgelte gestellt.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG hat nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen Mittelspannung, Umspannung MS/NS und Niederspannung ermittelt und bietet auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV sowie zur Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV finden sie unter www.bundesnetzagentur.de.
Hinweis gemäß Tenor 5 GPKE
Die TEN bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE)- Portalmodell – an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Tarifzeiten
In unserem Netzgebiet gelten folgende ganzjährige Tarifzeiten:
Für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM):
Hochtarifzeit (HT): 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr MEZ/MESZ
Niedertarifzeit (NT): 20:00 Uhr bis 06:30 Uhr MEZ/MESZ
Für Standardlastprofilkunden (SLP) einschließlich Speicherheizungen und Wärmepumpen:
Hochtarifzeit (HT): 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr MEZ
Niedertarifzeit (NT): 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr MEZ
Sperrzeiten für Speicherheizungen: 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr MEZ
Sperrzeiten für Wärmepumpen: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr MEZ
Bei noch vorhandenen Einzählermessungen für Wärmestrom werden 25 % des gemessenen NT-Bezugs als Haushaltsstrom und 75 % als Wärmestrom abgerechnet.
Für Standardlastprofilkunden (SLP) Ladeeinrichtungen:
Sperrzeiten für Ladeeinrichtungen: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr MEZ
Änderungen der Schaltzeiten bleiben vorbehalten.
Tarifzuordnung
Für den elektronischen Datenaustausch verwenden wir folgende OBIS-Kennziffern:
Hochtarifzeit (HT): 1-1:1.8.1
Niedertarifzeit (NT): 1-1:1.8.2
Wir bilanzieren unser Netzgebiet mit den Standardlastprofilen des BDEW nach Materialie M-05/2000 “Anwendung der Repräsentativen VDEW-Lastprofile step-by-step” und verwenden auch die dort angegebenen Saisonzeiten. Für Haushaltskunden wird die dort angegebene Dynamisierungsfunktion angewendet.
Lastprofile
Daneben verwenden wir folgende Bezeichnungen für Lastprofile:
B01 | Bandlastprofil | |
M01 | Ladeinfrastruktur ohne Sperrzeit | |
M02 | Ladeinfrastruktur mit Sperrzeit | |
P01 | Bezug PV-Volleinspeisung | |
U03 | Unterbrechbare Verbraucher (Speicherheizung) | |
U04 | Unterbrechbare Verbraucher (Speicherheizung Einzählermessung) | |
W03 | Unterbrechbare Verbraucher (Wärmepumpen) |
Für die Bilanzierung der Lastprofile U03, U04 und W03 werden die normierten temperaturabhängigen Lastprofile aus den nachstehenden Tabellen verwendet. Die Lastprofile sind so skaliert, dass sie dem bilanzierten Profil einer mit der spezifischen Arbeit von 300 kWh/K prognostizierten Abnahmestelle entsprechen. Es wird die äquivalente Tagesmitteltemperatur nach der VDEW-Materialie M-24/2002 angesetzt. Die maßgebliche Temperatur-Messstelle ist der Flughafen Münster/Osnabrück (DWD).
Für die Zuordnung der Lastprofile verwenden wir den Feiertagskalender für Niedersachsen, der identisch ist mit den bundeseinheitlichen Feiertagen nach VDEW-Materialie M-05/2000.
Messstellenbetrieb
Bekanntgabe gemäß § 37 (1) Messstellenbetriebsgesetz
Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG übernimmt gemäß § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Dies beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung gemäß § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder den Anschlussnehmer getroffen wird.
Ausstattung von Messstellen
Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erfolgt gemäß § 29 MsbG. Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Ausstattungsverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG wird, soweit dies gem. § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen (moderne Messeinrichtung plus Gateway) wie folgt ausstatten:
- bei Letztverbrauchenden mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchenden, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- bei Anlagenbetreibenden mit einer installierten Leistung über sieben Kilowatt.
Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem vorgesehen ist, wird die Teutoburger Energie Netzwerk eG ortsfeste Zählpunkte mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Von der Ausstattungspflicht der Teutoburger Energie Netzwerk eG sind nach derzeitigem Stand
• etwa 3.300 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme und
• etwa 17.700 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen betroffen.
Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von zukünftigen Entwicklungen wie Teilnetzübergängen (Ab-/Zugänge) oder auch nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern, Stilllegungen usw. Die Angaben werden bei Bedarf aktualisiert.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers unter Anderem den Messstellenbetrieb gemäß § 3 MsbG sowie weitere Standardleistungen für intelligente Messsysteme nach § 35 (1) MsbG.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz entnommen werden. Zusatzleistungen nach § 35 (2) MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem oben genannten Preisblatt zu entnehmen.
Messstellenbetrieb durch Dritte
Gemäß § 5 MsbG kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Messstellenbetreiber nach § 5 MsbG ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.
Netzstrukturdaten
Stromkreislängen
Freileitung:
Mittelspannungsfreileitung | 96,7 km |
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Niederspannungsfreileitung | 40,5 km |
Kabelleitung:
Mittelspannungskabel | 233,3 km |
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Niederspannungskabel | 915,6 km |
Installierte Leistung
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung | 80,15 MVA |
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Anzahl der Entnahmestellen
Mittelspannungsnetz | 74 |
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Umspannung Mittel-/Niederspannung | 9 |
Niederspannung | 20.292 |
Einwohner im Versorgungsgebiet
Einwohnerzahl | 39.710 |
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Fläche Versorgungsgebiet
Versorgte Fläche | 30,07 km² |
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Geographische Fläche | 193,76 km² |
Stand: 31.12.2022
Energiestrukturdaten
Energiestrukturdaten und Jahreshöchstlasten
Das Stromnetz der TEN
Jahreshöchstlast der Netz- und Umspannebenen
Mittelspannungsnetz | 31.006 kW |
---|---|
Umspannung Mittel-/Niederspannung | 17.589 kW |
Niederspannungsnetz | 16.824 kW |
Entnahme
Mittelspannungsnetz | 143.232.009 kWh |
---|---|
Umspannung Mittel-/Niederspannung | 66.772.859 kWh |
Niederspannungsnetz | 84.622.325 kWh |
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene
Mittelspannungsnetz | 29.927 kW |
---|---|
Umspannung Mittel-/Niederspannung | 17.762 kW |
Niederspannungsnetz | 17.362 kW |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Mittelspannungsnetz | 109.196.600 kWh |
---|---|
Umspannung Mittel-/Niederspannung | 67.742.543 kWh |
Niederspannungsnetz | 65.361.912 kWh |
Stand: 31.12.2022
Netzverluste
Unsere Informationen zu den Netzverlusten in den Stromnetzen der TEN: Durchschnittliche Beschaffungskosten der Verlustenergie: 23,033 ct/kWh (Stand 2022)
Netzverluste
Mittelspannung | 2.417.943 kWh |
---|---|
Umspannung Mittel-/Niederspannung | 1.298.588 kWh |
Niederspannung | 3.137.355 kWh |
Summe | 6.853.887 kWh |
Durchschnittsverluste
Mittelspannung | 1,17 % |
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Umspannung Mittel-/Niederspannung | 1,84 % |
Niederspannung | 3,47 % |
Gesamt über alle Ebenen | 4,07 % |
Stand: 31.12.2022
Differenzmenge
Lastgang der Differenzbilanzierung –
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Die TEN rechnet ungewollte Differenzen zwischen den dem Bilanzkreis des Lieferanten zugeordneten und den tatsächlich ausgespeisten Strommengen (Mehr- oder Mindermengen) auf Basis der Preise in den nachstehenden Tabellen ab:
Grund- und Ersatzversorgung
Die Grundversorgungspflicht
nach § 36 EnWG:
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das zu einem festen Stichtag die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Die Feststellung zum Stichtag 01.07.2018 hat ergeben, dass die Teutoburger Energie Netzwerk eG (TEN eG) für die Jahre 2019, 2020 und 2021 Grundversorger in ihrem Netzgebiet in den Orten Hagen a.T.W, Hilter a.T.W., Bad Laer und Glandorf ist.
Nach der erneuten Feststellung zum Stichtag 01.07.2021 ist die TEN eG auch für die Jahre 2022, 2023 und 2024 Grundversorger in ihrem Netzgebiet.
Kontaktdaten Lieferantenwechsel
Sie möchten unser Netz nutzen oder haben weitere Fragen? – Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und Ansprechpartner:
Informationen zum Datenaustausch – EDIFACT-Kommunikation
Übertragungsart: | E-Mail, maximale Größe 10 MB |
Komprimierung, Empfang: | ja |
Komprimierung, Versand: | ja |
Signatur: | fortgeschritten |
Signaturverfahren: | S/MIME |
Verschlüsselung | ja |
EDIFACT-Formate | Alle Nachrichtentypen in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen, gültigen Version. |
Netzbetrieb Erdgas
Downloads
Als Ihr Erdgasnetzbetreiber haben wir alle wichtigen Daten und Informationen für Sie an dieser Stelle gesammelt – ob Netzentgelte, Netzanschluss, Messstellenbetrieb oder Netzstrukturdaten. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Netzanschluss
Informationen
zum Netzanschluss
Die Bedingungen und Anforderungen für Ihren Anschluss an das Erdgasnetz der TEN:
Allgemeine Anschlussbedingungen nach § 18 EnWG
Bei der Herstellung, Nutzung, Außerbetriebnahme und Entfernung des Netzanschlusses sind jeweils die anerkannten Regeln der Technik in der neuesten Fassung zwingend zu berücksichtigen. Hierzu gehören neben der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und den Ergänzenden Bestimmungen der TEN zur NDAV insbesondere die vom DVGW veröffentlichten Richtlinien und Empfehlungen.
Der Hausanschluss ist schriftlich mit dem bereitgestellten Formular zu beantragen.
Dieses Formular dient auch als Netzanschlussvertragsformular. Der Netzanschlussvertrag wird von uns gegengezeichnet und der Anschlussnehmer erhält zusammen mit der Auftragsbestätigung eine Kopie des Netzanschlussvertrages für seine Unterlagen.
Rohrleitungen, Hausanschlüsse und technische Einrichtungen, wie z. B. Druckregler, Zähler und Sicherheitseinrichtungen sind hinsichtlich Qualität und Ausführung gemäß der Vorgaben der TEN vorzusehen. Diese Vorgaben sind jeweils für den Einzelfall bei der TEN zu erfragen.
Die TEN ist über beabsichtigte Netzanschlüsse frühzeitig zu informieren, um im Einzelfall auf besondere Vorgaben hinweisen zu können.
Technische Mindestanforderungen nach § 19 EnWG
Bei der Einbindung von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen von anderen Gasverteilernetzen und Direktleitungen sind die in den jeweils aktuellen DVGW-Richtlinien – insbesondere in dem DVGW Arbeitsblatt DVGW G 2000 – veröffentlichten Vorgaben zwingend einzuhalten.
Bei Einspeisungen sind hinsichtlich der Erdgasbeschaffenheit insbesondere die Vorgaben der DVGW-Richtlinie G 260 einzuhalten. Die Erdgasqualität ist seitens des Einspeisers hinsichtlich aller relevanten Parameter am Einspeisepunkt fortlaufend festzustellen und lückenlos über den gesamten Einspeisezeitraum zu dokumentieren. Die Erdgasbeschaffenheit muss einen störungsfreien Betrieb aller am Verteilnetz angeschlossenen Kunden, insbesondere bei der Anwendung als Prozessgas im industriellen Bereich, garantieren. Die Dokumentation der Erdgasqualität ist der TEN jeweils zum Wochenanfang für die vorangegangenen 7 Tage zur Verfügung zu stellen.
Die TEN ist über beabsichtigte Netzanschlüssen frühzeitig zu informieren, um im Einzelfall auf besondere Vorgaben hinweisen zu können. Der Antrag auf Netzanbindung ist in jedem Fall schriftlich an die TEN zu richten.
Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte
für Energieanbieter
Die Netznutzungsentgelte für die Erdgasnetze der TEN zum Download im PDF-Format:
Unser aktuelles Preisblatt
Vorhergehende Preisblätter
Konzessionsabgabe der Teutoburger Energie Netzwerk eG:
Gesonderte Netznutzungsentgelte für tägliche, wöchentliche, monatliche und Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn sowie gesonderte Preise für unterbrechbare Lieferungen sind nicht beantragt.
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG hat gemäß §23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes einen Antrag auf Erteilung von neuen Netzentgelten zum 01.01.2013 gestellt.
Hinweis gemäß Tenor 3 GeLi-Gas
Die TEN bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner, im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte, nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Portalmodell – an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls, wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten, die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
durch Dritte
Gemäß § 5 MsbG kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetriebers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Messstellenbetreiber nach § 5 MsbG ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.
Grundversorgung
Die Grundversorgungspflicht
nach § 36 EnWG:
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das zu einem festen Stichtag die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Die Feststellung zum Stichtag 01.07.2018 hat ergeben, dass die Teutoburger Energie Netzwerk eG (TEN eG) für die Jahre 2019, 2020 und 2021 Grundversorger in ihrem Netzgebiet Bad Laer, Bad Iburg und Glandorf ist.
Nach der erneuten Feststellung zum Stichtag 01.07.2021 ist die TEN eG auch für die Jahre 2022, 2023 und 2024 Grundversorger in ihrem Netzgebiet.
Verträge
Unsere Musterverträge
für Ihren Netzzugang
Die Verträge und Informationen zum Zugang des TEN-Erdgasnetzes als Downloads:
Dienstleistungen nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) bietet die TEN als Betreiber eines örtlichen Verteilnetzes nicht an.
Bezüglich der Verfahren für die Buchung, Nominierung und die Abwicklung der Netznutzung sowie der Regeln für den Anschluss anderer Netze an unser Verteilnetz verweisen wir auf das DVGW-Arbeitsblatt G 2000. Unser Erdgasnetz ist an das L-Gasnetz der Open Grid Europe als vorgelagertem Netzbetreiber angeschlossen (Marktgebiet 37Y701125MH0000I der NetConnect Germany).
Änderungen der vorstehenden Bedingungen sind zurzeit nicht geplant.
Erbringung von Ausgleichsleistungen
Regeln für den Bilanzausgleich und die Lieferung von Ausgleichsenergie nach § 21 Abs. 2 Nr. 9 GasNZV hat die TEN als Betreiber eines örtlichen Verteilnetzes aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht. Im Übrigen verweisen wir auf die Kooperationsvereinbarung.
Die TEN rechnet ungewollte Differenzen zwischen den dem Bilanzkreis des Lieferanten zugeordneten und den tatsächlich ausgespeisten Erdgasmengen (Mehr- oder Mindermengen) jährlich ab:
Der monatliche durchschnittliche Ausgleichsenergiepreis wird vom Marktgebietsverantwortlichen ermittelt und veröffentlicht. Er wird gleichermaßen für die Abrechnung von Mehr- als auch von Mindermengen herangezogen.
Netzbeschreibung
Netzbeschreibung
Veröffentlichung netzbezogener Daten nach § 20 GasNZV
Die TEN betreibt ein druckgeregeltes Ortstransport- und Ortsverteilnetz in den Gemeinden Bad Iburg, Bad Laer und Glandorf im Südkreis Osnabrück.
Die Erdgasqualität entspricht im Normalbetrieb den Vorgaben des DVGW-Regelwerkes G 260 „Gasbeschaffenheit“ für die Kategorie Erdgas L. Das Erdgas hat einen Brennwert Hs,n von durchschnittlich 9,8 kWh/Nm³ mit einer Schwankungsbreite von 9,6 kWh/Nm³ bis 10,4 kWh/Nm³.
Es bestehen zwei Netzkoppelpunkte zu folgenden vorgelagerten Netzen:
Vorgelagerter Netzbetreiber: | 700476 E.ON Gastransport GmbH |
Bezeichnung: | Bad Laer-Hardensetten, Eckholtweg |
ETSO/EIC-Code des Netzkopplungspunktes: | 37Z0000000022688 |
Maximale Kapazität: | 35.000 kWh/h |
Vorgelagerter Netzbetreiber: | 700476 Open Grid Europe GmbH |
Bezeichnung: | Bad Iburg-Sentrup |
ETSO/EIC-Code des Netzkopplungspunktes: | 37Z000000005283Y |
Maximale Kapazität: | 110.000 kWh/h |
Ein technischer Engpass besteht beim Ausfall eines Netzkopplungspunktes.
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten:
Zurzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten vorgesehen.
Netzstrukturdaten
Netzstrukturdaten
Veröffentlichung nach § 23 c Abs. 4 EnWG
Länge des Gasleitungsnetzes Hochdrucknetz (HD) |
Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar sind nicht vorhanden. |
Leitungen Klasse G (x < 110 mm): | 19,1 km |
Leitungen Klasse F (110 mm <= x < 225 mm): | 7,5 km |
Mitteldrucknetz: | 255,8 km |
Entnommene Jahresarbeit in 2022: | 277.188.388 kWh Ho |
Ausspeisepunkte Hochdruck: | 3 Stück |
Ausspeisepunkte Mitteldruck: | 4 Stück |
Ausspeisepunkte Niederdruck: | 4.897 Stück |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen 80,1 MW am 15.12.2022, 8:00 Uhr. Alle Entnahmestellen sind dem Marktgebiet Trading Hub Europe zugeordnet.
Stand: 31.12.2022
Abrechnungsbrennwerte
Ausschreibung Regelenergiebedarf
Zurzeit sind keine Ausschreibungen vorgesehen.
Kontaktdaten Lieferantenwechsel
Nehmen Sie Kontakt auf!
Sie möchten unser Netz nutzen oder haben weitere Fragen? – Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und Ansprechpartner:
Informationen zum Datenaustausch – EDIFACT-Kommunikation
Übertragungsart: | E-Mail, maximale Größe 10 MB |
Komprimierung, Empfang: | ja |
Komprimierung, Versand: | ja |
Signatur: | fortgeschritten |
Signaturverfahren: | S/MIME |
Verschlüsselung | ja |
EDIFACT-Formate | Alle Nachrichtentypen in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen, gültigen Version. |
Eigenerzeugungsanlagen
Downloads
Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Service Einspeiser:
Telefon 05401 8922-7620
E-Mail eeg-kwkg@ten-eg.de
Zählerabteilung:
Telefon 05401 8922-430
Telefax 05401 8922-155
E-Mail zaehlerabteilung@ten-eg.de
Hier finden Sie allgemein gültige und ergänzende Formulare.
Anschlussbedingungen
Formulare
Installateurbereich
Jederzeit und ganz bequem
Sie möchten Ihren Zählerstand online übermitteln, uns ein Basislastschriftmandat erteilen oder Ihren Zähler anmelden, abmelden oder ummelden? – Mit unserem Online-Service erledigen Sie das jederzeit ganz einfach und bequem!
ZÄHLERSTAND
MELDEN
Sie möchten Ihren Zählerstand online übermitteln? – Hier geht es zur Eingabe Ihres Zählerstands.
AUSZUG/
UMZUG
Sie sind umgezogen? Hier können Sie Ihre Strom-, Erdgas- und Fernwärmezähler an-, ab- oder ummelden.
SEPA-
Lastschrift
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STROM-/
ERDGASWECHSEL
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Informationen
Aktuelles
Zählerablesung 2023: TEN-Ableser sind unterwegs
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner im Kundenservice der TEN eG helfen Ihnen unter Service-Telefon 05401 8922-21 gerne weiter.
Mo. – Do.: 08:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
TEN eG
Höhenweg 14
49170 Hagen a.T.W.
Tel: 05401 8922-0
Fax: 05401 8922-59
E-Mail: info@ten-eg.de