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Elektrofahrzeug
verdient jetzt geld
Jetzt THG-Prämie sichern!
Wie? Wo? Was?
Halterinnen und Halter eines reinen elektrisch betriebenen PKWs bekommen so seit Anfang 2022 die Möglichkeit, den Fahrstrom für ihr Elektrofahrzeug als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten.
Sprechen Sie mit uns und verdienen Sie mit! Wir übernehmen den bürokratischen Teil und überweisen Ihnen die Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie).
Einfach bei der TEN beantragen
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Und so funktioniert es!
Auftragsunterlagen ausfüllen!
Ganz bequem den Auftrag herunterladen oder ausdrucken. Dann noch ausfüllen und unterschreiben, fertig!
Die benötigten Auftragsunterlagen finden Sie hier: Link
Unterlagen zuschicken
Schicken Sie uns bitte Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen inkl. einer Kopie des Fahrzeugscheins zu. Alternativ können Sie uns den Auftrag natürlich auch via Mail zukommen lassen.
Abwarten
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung überweisen wir Ihnen die Prämie auf Ihr angegebenes Konto.
Häufig gestellte Fragen zur THG Quote
Was ist die THG Quote?
Deutschland hat sich verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2045 deutlich zu senken. Daher hat die Bundesregierung in den letzten Jahren auch im Verkehrsbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die Einführung der CO2-Abgabe auf fossile Kraftstoffe und die Förderung von Elektroautos. Der Grundgedanke: Wer Kohlendioxid einspart soll belohnt, wer es produziert bestraft werden. Oder anders ausgedrückt: Klimaschädliche Mobilität soll teurer und klimaschonende Fortbewegung günstiger werden. Die Treibhausgasquote (kurz: THG-Quote) ist also ein Klimaschutzinstrument für den Verkehrssektor.
Wie hoch ist die Prämie?
Bei uns können Halter von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen ab 2022 eine Prämie von bis zu 300 Euro kassieren. Wir überweisen Ihnen das Geld dann einmal pro Jahr auf Ihr angegebenes Konto.
Wer und welche Fahrzeugklassen sind Prämienberechtigt?
Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batterie-betriebene Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. jeder der in der Zulassungsbescheinigung/im Fahrzeugschein als Halter eines E-Fahrzeuges steht. Es sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Dieses gilt auch unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist.
Können Hybrid-Fahrzeuge auch angemeldet werden?
Nein. Die Quote gilt nur für rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge.
Ist die THG-Quote steuerpflichtig?
Für die Steuerpflicht ist laut Finanzministerium die Frage entscheidend, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt. Kauft eine Privatperson das Elektroauto, ist der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote aus Finanzamts-Sicht keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für Firmenfahrzeuge gilt das aber nicht. Geht das Fahrzeug ins Betriebsvermögen ein, sind erhaltene Zahlungen Betriebseinnahmen. Damit sind sie als Teil des Gewinns steuerpflichtig.
Kann man auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anmelden?
Ja. Sie erhalten für jedes Elektrofahrzeug, welches Sie besitzen die THG-Quote, soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen nur separat angemeldet werden.
Elektroautos sicher, bequem und regional laden
Sie sind leise, umweltfreundlich und unschlagbar günstig im Verbrauch – kein Wunder, dass Elektroautos auf dem Vormarsch sind. Damit diese jedoch bei Bedarf auch überall aufgeladen werden können, braucht es ein flächendeckendes Netz an Ladestationen. Um dieses Vorhaben voranzutreiben und Ihnen ein bequemes und sicheres “Aufladen” zu ermöglichen, sind wir der Initiative ladenetz.de beigetreten und fördern so die Elektromobilität in unserer Region.
ladenetz.de ist ein Netzwerk von Stadtwerken, die gemeinsam Ladeinfrastruktur in ganz Deutschland aufbauen.
flächendeckendes Netz an Ladestationen
eigene TEN-Karte für bargeldloses Aufladen
Förderung der E-Mobilität in unserer Region
TEN-Fuhrpark mit E-Autos
An unseren Ladesäulen können Sie bargeldlos mit unserer TEN-Ladekarte zahlen oder ganz einfach den darauf abgebildeten QR-Code scannen. Daraufhin öffnet sich automatisch die ladeapp, in der Sie die jeweilige Ladestation auswählen können. Sie erhalten dort alle Informationen zur Ladeleistung, Betreiber, sowie Verfügbarkeit von Ladepunkten. Das Starten und Bezahlen des Ladevorgangs wird direkt aus der App gesteuert.
Neben unserem Ziel eine Ladeinfrastruktur in unserem Netzgebiet zu errichten und voranzutreiben, haben wir mittlerweile schon zwei E-Fahrzeuge in unseren Fuhrpark integriert. Die beiden leisen E-Autos werden mit Ökostrom betrieben und eignen sich aufgrund ihres umweltfreundlichen Elektromotors ideal für den Einsatz in unserem alltäglichen Geschäft.
Jederzeit und ganz bequem
Sie möchten Ihren Zählerstand online übermitteln, uns ein Basislastschriftmandat erteilen oder Ihren Zähler anmelden, abmelden oder ummelden? – Mit unserem Online-Service erledigen Sie das jederzeit ganz einfach und bequem! Hier können Sie Ihre Strom-, Erdgas- und Fernwärmezähler anmelden, abmelden oder ummelden.
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Sie möchten Ihren Zählerstand online übermitteln? – Hier geht es zur Eingabe Ihres Zählerstands.
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Ihre Ansprechpartner im Kundenservice der TEN eG helfen Ihnen unter Service-Telefon 05401 8922-21 gerne weiter.
Mo. – Do.: 08:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
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Fax: 05401 8922-59
E-Mail: info@ten-eg.de