Das Stromnetz der TEN eG
Informationen zum Netzzugang und Entgelten
Alle Informationen zum Netzzugang der TEN-Stromnetze übersichtlich für Sie zusammengestellt – vom Mustervertrag für den Netzzugang über die Entgelte für die Netznutzung bis zu unseren Tarifzeiten.
Musterverträge für den Netzzugang
Netznutzungsvertrag (Entnahme) nach Beschluss BK6-17-168 gültig ab 01.04.2018:
Lieferantenrahmenvertrag konsolidierte Version
Anlage a: Preisblatt Netznutzung
Anlage b: Kontaktdatenblatt Netznutzer/Netzbetreiber
Anlage c: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage d: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Anlage e: Zuordnungsvereinbarung
Technische Anlage der EDI-Vereinbarung
Aktuelles Preisblatt
Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2019
Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018
Vorhergehende Preisblätter
Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2018
Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2017
Zurzeit ist kein Antrag auf neue Netznutzungsentgelte gestellt.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG hat nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen Mittelspannung, Umspannung MS/NS und Niederspannung ermittelt und bietet auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV sowie zur Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV finden sie unter www.bundesnetzagentur.de.
Hochlastzeitfenster 2019
Hochlastzeitfenster 2018
Hochlastzeitfenster 2017
Hinweis gemäß Tenor 5 GPKE
Die TEN eG bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE)- Portalmodell - an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Tarifzeiten
In unserem Netzgebiet gelten folgende ganzjährige Tarifzeiten:
Für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM):
Hochtarifzeit (HT): 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr MEZ/MESZ
Niedertarifzeit (NT): 20:00 Uhr bis 06:30 Uhr MEZ/MESZ
Für Standardlastprofilkunden (SLP) einschließlich Speicherheizungen und Wärmepumpen:
Hochtarifzeit (HT): 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr MEZ
Niedertarifzeit (NT): 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr MEZ
Sperrzeiten für Wärmepumpen: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr MEZ
Änderungen der Schaltzeiten bleiben vorbehalten.
Bei noch vorhandenen Einzählermessungen für Wärmestrom werden 25 % des gemessenen NT-Bezugs als Haushaltsstrom und 75 % als Wärmestrom abgerechnet.
Tarifzuordnung
Für den elektronischen Datenaustausch verwenden wir folgende OBIS-Kennziffern:
Hochtarifzeit (HT): 1-1:1.8.1
Niedertarifzeit (NT): 1-1:1.8.2
Die TEN eG bilanziert ihr Netzgebiet mit den Standardlastprofilen des BDEW nach Materialie M-05/2000 "Anwendung der Repräsentativen VDEW-Lastprofile step-by-step" und verwendet auch die dort angegebenen Saisonzeiten. Für Haushaltskunden wird die dort angegebene Dynamisierungsfunktion angewendet.
Lastprofile
Daneben verwenden wir folgende Bezeichnungen für Lastprofile:
B01 |
Bandlastprofil |
|
U01 |
Speicherheizung |
ab 01.01.2012 U03 |
U02 |
Speicherheizung Einzählermessung |
ab 01.01.2012 U04 |
W01 |
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen |
ab 01.01.2012 W03 |
Für die Bilanzierung der Lastprofile U01 bis U04, W01 und W03 werden die normierten temperaturabhängen Lastprofile aus den nachstehenden Tabellen verwendet. Die Lastprofile sind so skaliert, dass sie dem bilanzierten Profil einer mit der spezifischen Arbeit von 300 kWh/K prognostizierten Abnahmestelle entsprechen. Es wird die äquivalente Tagesmitteltemperatur nach der VDEW-Materialie M-24/2002 angesetzt. Die maßgebliche Temperatur-Messstelle ist der Flughafen Münster/Osnabrück (DWD).
Lastprofil unterbrechbare Verbraucher U01
Lastprofil unterbrechbare Verbraucher U02
Lastprofil unterbrechbare Verbraucher U03
Lastprofil unterbrechbare Verbraucher U04
Lastprofil unterbrechbare Verbraucher W01
Lastprofil unterbrechbare Verbraucher W03
Für die Zuordnung der Lastprofile verwenden wir den Feiertagskalender für Niedersachsen, der identisch ist mit den bundeseinheitlichen Feiertagen nach VDEW-Materialie M-05/2000.
Ihr Ansprechpartner
Gerold Menke
Tel: 05401 8922-47