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24-Stunden Lieferantenwechsel

Gesetzliche Änderung ab 6. Juni 2025

Keine rückwirkende Umzugsbearbeitung mehr möglich.

Mit Wirkung zum 6. Juni 2025 tritt eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Wechsel des Energieversorgers deutlich beschleunigt.
Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel legt fest, dass die technische Umsetzung eines Anbieterwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss. Durch diese Änderung entfällt jedoch die Möglichkeit, einen Lieferantenwechsel rückwirkend zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen – etwa im Rahmen eines Umzugs.

Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, müssen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber die dafür erforderlichen elektronischen Daten werktags innerhalb von 24 Stunden austauschen und bearbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass alle notwendigen Angaben vollständig und korrekt vorliegen.

Tipp: Für eine reibungslose und zügige Bearbeitung ist es hilfreich, wenn Sie uns die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) mitteilen. Diese eindeutige Nummer ist jeder Verbrauchsstelle zugeordnet und auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen – Ihr Stromanbieter ist gesetzlich verpflichtet, sie dort anzugeben. Bitte geben Sie die MaLo-ID möglichst direkt mit Ihrer Umzugsmeldung an. Sollte Ihnen diese Nummer nicht vorliegen, nennen Sie uns bitte alternativ Ihre Zählernummer(n) – wir kümmern uns um alles Weitere.

Damit wir Ihren Umzug fristgerecht bearbeiten können, bitten wir Sie, uns diesen idealerweise mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin mitzuteilen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Umzüge: Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung ist ab dem 6. Juni 2025 ausgeschlossen.
  • Wechselprozess: Der Lieferantenwechsel sowie die Anmeldung bei Umzügen müssen innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden.
  • Schnellere Bearbeitung: Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) erleichtert den Wechsel erheblich.
  • Vertragsbedingungen: Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.

Fragen und Antworten zum 24-Stunden Lieferantenwechsel

Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel konkret?

Ab dem 6. Juni 2025 müssen Energielieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber die Marktprozesse für einen Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden elektronisch abwickeln – vorausgesetzt, alle Angaben des Kunden liegen vollständig und korrekt vor.

Kann ich meinen Umzug auch rückwirkend melden?

Nein. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ist eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen, bitten wir Sie, Ihren Umzug mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitzuteilen – idealerweise sechs Wochen im Voraus.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig bei meinem Energieversorger gemeldet habe?

Einzug:
Melden Sie Ihren Einzug rechtzeitig, um Ihren bisherigen Tarif mitzunehmen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. Ohne fristgerechte Anmeldung erfolgt die Energieversorgung automatisch über die Grundversorgung.

Auszug:
Nur mit rechtzeitiger Abmeldung kann Ihr Vertrag korrekt beendet werden. Andernfalls haften Sie unter Umständen weiter für Energiekosten – etwa wenn ein Nachmieter den Wohnraum bereits nutzt, aber noch nicht angemeldet ist.

Was muss ich bei einem Umzug beachten, damit alles fristgerecht läuft?

Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir von Ihnen idealerweise die Marktlokations-ID (MaLo-ID) Ihrer Verbrauchsstelle. Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Alternativ können Sie uns auch Ihre Zählernummer(n) mitteilen – wir übernehmen dann die weiteren Schritte für Sie.

Ändert sich durch die neue Regelung etwas an bestehenden Verträgen?

Nein. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben durch den 24h-Lieferantenwechsel unverändert bestehen. Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf der Marktkommunikation.