TEN Information
Energy Sharing
Strom gemeinsam nutzen
Energy Sharing ermöglicht es, Strom aus erneuerbaren Anlagen gemeinschaftlich zu nutzen – zum Beispiel in der Nachbarschaft, im Quartier oder innerhalb einer lokalen Energiegemeinschaft.
Der Strom wird dabei über das öffentliche Netz geliefert und auf Basis von Messwerten rechnerisch den Teilnehmenden zugeordnet. So können auch Kundinnen und Kunden ohne eigene Photovoltaikanlage an lokal erzeugter erneuerbarer Energie teilhaben.
Wichtig ist: Energy Sharing ersetzt den regulären Stromliefervertrag nicht vollständig, sondern ist ein Modell der Teilversorgung. Für die Umsetzung gelten technische, organisatorische und gesetzliche Voraussetzungen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Erneuerbaren Strom gemeinsam nutzen – zum Beispiel in der Nachbarschaft, im Quartier oder in einer lokalen Energiegemeinschaft.
- Der Strom fließt über das öffentliche Netz und wird den Teilnehmenden rechnerisch auf Basis von Messwerten zugeordnet.
- Energy Sharing ist eine Teilversorgung: Für den übrigen Strombedarf bleibt ein regulärer Stromliefervertrag erforderlich.
Fragen und Antworten zum Energy Sharing
- Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Häufig handelt es sich dabei um Strom aus Solaranlagen, der an Privathäusern erzeugt und zum Beispiel gemeinsam in der Nachbarschaft verbraucht wird. Der Strom wird dabei von der Erzeugungsanlage über das öffentliche Elektrizitätsverteilernetz an die Abnehmer (Verbraucher) weitergeleitet.
Meist können Verbraucher über Energy Sharing nur einen Teil des eigenen Strombedarfs decken.
- Seit wann gibt es Energy Sharing in Deutschland?
Die gesetzliche Regelung zum Energy Sharing – „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“ nach § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – ist am 1. Juni 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt verschiedene Voraussetzungen, unter denen die Abwicklung insbesondere zwischen Privatpersonen möglich ist. Wer als Haushalt mit einer Erneuerbare-Energien-Anlage seinem Nachbarn Strom liefert, wird zum Beispiel nicht als Lieferant im Sinne des EnWG angesehen.
- Wer kann beim Energy Sharing mitmachen?
Das Energy Sharing richtet sich in erster Linie an Privatleute, die privat Strom verkaufen können und möchten, oder an Personen oder Unternehmen, die in diesem Bereich nicht gewerblich tätig sind. Über das Energy Sharing können Sharing-Anbieter den selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien an Nachbarn oder Kleinstunternehmen verkaufen. Der Sharing-Betreiber muss mit jedem Sharing-Abnehmer einen individuellen Liefervertrag und zusätzlich einen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung abschließen.
Die Bundesnetzagentur spricht sich in ihrer Mitteilung aus dem Juli 2026 in Bezug auf die Abwicklung von Energy Sharing für die Nutzung des „Dienstleistungsmodells“ beziehungsweise die Einbindung eines Sharing-Dienstleisters aus, der sich um die Abwicklung und die Einhaltung aller energiewirtschaftlichen Anforderungen kümmert.
- Welche technischen Voraussetzungen sind für Energy Sharing notwendig?
Voraussetzung ist unter anderem die Erfassung der Messdaten durch ein intelligentes Messsystem oder eine registrierende Leistungsmessung – sowohl beim Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage als auch beim Letztverbraucher der Sharing-Gemeinschaft.
- Fallen beim Energy Sharing Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen an?
Aufgrund der Nutzung des öffentlichen Elektrizitätsverteilernetzes fallen für alle aus dem Elektrizitätsverteilernetz entnommenen Strommengen (kWh), darunter auch für die für Energy Sharing bereitgestellten Mengen, Netzentgelte sowie darauf basierende Steuern, Abgaben und Umlagen an.