TEN Netzbetrieb Strom
Preise und Produktinformationen
zum Purastrom
- PuraStrom
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Bonus für Mitglieder der TEN
Mitglieder der Teutoburger Energie Netzwerk eG erhalten in jedem Lieferjahr einen produktspezifischen Nachlass auf den Grundpreis in Höhe von 11,90 € sowie auf die ersten 10.000 verbrauchten kWh in Höhe von 0,36 ct/kWh (alles Bruttoangaben).
Dokumente
1 Preise
Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Änderungen des Umsatzsteuersatzes werden an den Kunden durchgereicht und ihm spätestens in der Jahresrechnung mitgeteilt. Der Grundpreis gilt für Abnahmestellen mit einem analogen Eintarifzähler oder einer modernen Messeinrichtung und enthält die dafür anfallenden Kosten in Höhe von 20,00 Euro brutto. Bei Vorhandensein einer abweichenden Messeinrichtung (z.B. einem intelligenten Messsystem) werden die darüber hinausgehenden und uns entstehenden Kosten an Sie durchgereicht. Der Grundpreis erhöht sich in diesem Fall ab dem Zeitpunkt, an dem auch wir mit den erhöhten Kosten belastet werden. Die Entgelte für solche Messeinrichtungen können der Internetseite des zuständigen Messstellen- bzw. Netzbetreibers entnommen werden oder teilen wir Ihnen auf Wunsch mit.
2 Kündigungsfrist
Der Vertrag kann – erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
3 Preisgarantie
Die Preisgarantie umfasst nicht die Veränderung gemäß Fußnote 1 und die Neu- oder Wiedereinführung von Steuern, Abgaben, staatlich veranlassten Umlagen oder anderen staatlich veranlassten Belastungen.
- PuraStrom dynamisch
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1 Preise
Die Preisgarantie umfasst nicht die Veränderung gemäß Fußnote 1 und die Neu- oder Wiedereinführung von Steuern, Abgaben, staatlich veranlassten Umlagen oder anderen staatlich veranlassten Belastungen.
2 IOmeter
Der IOmeter ist Voraussetzung für die Übertragung der Daten im Rahmen des dynamischen Tarifs, sowohl bei Vorhandensein einer modernen Messeinrichtung als auch einem intelligenten Messsystems. Die Kosten in Höhe von 99,00 € inkl. MwSt. werden mit der ersten Rechnung fällig.
Kündigungsfrist
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer und kann von den Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- PuraStrom Heizprodukte
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Tarifzeiten
Die Niedertarifzeit des zuständigen Netzbetreibers Teutoburger Energie Netzwerk eG liegt derzeit zwischen 21:00 und 06:00 Uhr. NT = vom Netzbetreiber festgelegte Niedertarifzeit, in der Regel nachts z.B. von 21:00 bis 06:00 Uhr; HT = Hochtarifzeit, in der Regel tagsüber.
Was bedeutet Sperrzeit?
Der Lieferant ist bei den Tarifen „PURASTROM Wärmepumpe mit Sperrzeit“ berechtigt, den Strombezug innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden zu unterbrechen. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Die Unterbrechung des Strombezugs für die Wärmepumpe erfolgt durch ein vom Messtellenbetreiber installiertes Schaltgerät in der Kundenanlage (Rundsteuerempfänger oder Zeitschaltuhr). Das Schaltgerät steht im Eigentum des Messstellenbetreibers.
1Preise
Preise gültig ab 01.01.2025 inklusive 19 % Umsatzsteuer. Änderungen des Umsatzsteuersatzes werden an den Kunden durchgereicht und ihm spätestens in der Jahresrechnung mitgeteilt.
Der Grundpreis gilt für Abnahmestellen mit einem analogen Zähler oder einer modernen Messeinrichtung und enthält die dafür anfallenden Kosten in Höhe von 20,00 Euro brutto. Bei Vorhandensein einer abweichenden Messeinrichtung (z.B. einem intelligenten Messsystem) werden die darüber hinausgehenden und uns entstehenden Kosten an Sie durchgereicht. Der Grundpreis erhöht sich in diesem Fall ab dem Zeitpunkt, an dem auch wir mit den erhöhten Kosten belastet werden. Die Entgelte für solche Messeinrichtungen können der Internetseite des zuständigen Messstellen- bzw. Netzbetreibers entnommen werden oder teilen wir Ihnen auf Wunsch mit.2Kündigungsfrist
Der Vertrag kann – erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
3Preisgarantie
Die Preisgarantie umfasst nicht die Veränderung gemäß Fußnote 1 und die Neu- oder Wiedereinführung von Steuern, Abgaben, staatlich veranlassten Umlagen oder anderen staatlich veranlassten Belastungen.
- PuraStrom Grundversorgung
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Für wen ist die Grundversorgung?
Unseren Grundversorgungstarif bieten wir in allen Gemeinden an, in denen wir der Grundversorger vor Ort (Hagen a.T.W., Hilter a.T.W., Bad Laer und Glandorf ) sind. Grundversorger bedeutet, dass wir die meisten Kunden des Gebiets versorgen. Der Grundversorger wird alle zwei Jahre erneut durch die Gemeinde ermittelt und hat sodann die Pflicht jeden Kunden im Netzgebiet zu versorgen.
Ziehen Sie also beispielsweise in einen Ort, in dem wir Grundversorger sind und schalten in Ihrer neuen Wohnung das Licht ein, haben Sie damit einen Versorgungsauftrag an uns erteilt und werden im Grundversorgungstarif sicher und zuverlässig von uns versorgt.
Sobald Sie die Renovierung abgeschlossen und die Strapazen des Umzuges hinter sich gelassen haben, möchten wir Ihnen einen Blick auf unseren PuraStrom 2.0 ans Herz legen.
Falls Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! – Wir helfen Ihnen gerne!
1 Preise
Die oben angegebenen Gesamtpreise setzen sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Sie enthalten die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Offshore-Netzumlage. Die Preise sind Bruttopreise (teilweise gerundet) und enthalten die Stromsteuer sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
- PuraStrom Ersatzversorgung
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Dokumente
Für wen ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung bieten wir in allen Gemeinden an, in denen wir der Stromgrundversorger vor Ort (Hagen a.T.W., Hilter a.T.W., Bad Laer und Glandorf) sind. Grundversorger bedeutet, dass wir die meisten Kunden des Gebiets versorgen. Der Grundversorger wird alle drei Jahre erneut ermittelt und hat sodann die Pflicht jeden Kunden im Netzgebiet zu versorgen.
Sie werden mit der Ersatzversorgung beliefert, wenn zum Beispiel Ihr bisheriger Lieferant insolvent ist und er Sie plötzlich nicht mehr beliefert. Die Ersatzversorgung greift, wenn Sie Strom oder Erdgas nutzen und diese Energieentnahme keinem bestimmten Vertrag bzw. Lieferanten oder keiner bestimmten Lieferung zugeordnet werden kann.
Die Dauer der Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. In dieser Zeit können Sie auch in einen anderen, evtl. günstigeren Tarif wie z.B. PuraStrom 4.0 wechseln.
Falls Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! – Wir helfen Ihnen gerne!
1 Preise
Die oben angegebenen Gesamtpreise setzen sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Sie enthalten die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Offshore-Netzumlage. Die Preise sind Bruttopreise (teilweise gerundet) und enthalten die Stromsteuer sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %.