Erfolgreiche Zusammenarbeit

mit dem WBV Altenhagen

In Hagen a.T.W. bieten wir in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Wasserbeschaffungsverband Altenhagen unsere Dienstleistungen in der Wasserversorgung an. Neben dem Verlegen von Leitungen erstellen wir auch Hausanschlüsse und Kundenabrechnungen.

Versorgt wird der Ortsteil Obermark vom Lotter Weg bis zur Hüttenstraße und von der Großen Heide bis nach Mentrup.

Bereits seit vielen Jahren übernehmen wir als Dienstleister für den Wasserbeschaffungsverband Altenhagen (WBV) die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnungen. Diese über lange Zeit gewachsene partnerschaftliche Zusammenarbeit haben wir ausgebaut und übernehmen ebenfalls den Störungsdienst für das Wasserrohrleitungsnetz des WBV Altenhagen.

Unser Rufbereitschaftsdienst ist für Sie rund um die Uhr für Störungen und Notfälle am Wasserrohrleitungsnetz unter folgender Telefonnummer zu erreichen:
Störungsnummer: 05401 897107.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für die Wasserversorgung in Hagen a.T.W., nur Obermark.

Energieausweis

Hilfe & Informationen zum Energieausweis für Gebäude

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Die zwei Arten des Energieausweises?

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes je m² beheizter Nutzfläche ist, benötigen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis.
Wenn Sie eine Schwachstellenanalyse mit Sanierungsvorschlägen und die Schätzkosten der entsprechenden Maßnahmen wünschen, sollten Sie sich den detaillierteren, bedarfsorientierten Energieausweis zulegen. Beide Varianten sind jeweils für 10 Jahre gültig.

Wer braucht einen Energieausweis?

Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes einen Energieausweis vorlegen. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein bedarfsorientierter Energieausweis auszustellen.

Im Einzelnen gilt:

  • Eigentümer von Wohngebäuden bis zum Baujahr 1965 müssen seit dem 01.07.2008 einen bedarfsorientierten Energieausweis vorweisen können.
  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die nach 1965 und vor 1977 errichtet worden sind, müssen seit dem 01.01.2009 mit dem bedarfsorientierten Energieausweis ausgestattet sein.
  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen, sämtliche nach 1977 errichtete Wohngebäude und Nichtwohngebäude können wahlweise mit dem verbrauchsorientierten oder mit dem bedarfsorientierten Energieausweis ausgestattet werden.
  • Für Nichtwohngebäude (gewerbliche und öffentliche Gebäude) ist der Energieausweis seit dem 01.07.2009 Pflicht.

Die TEN stellt Ihnen gerne Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis aus!

Laden Sie sich einfach den entsprechenden Erfassungsbogen aus und schicken Sie ihn ausgefüllt zu uns zurück.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Informationen zu den Energieausweisen

Jörg Manzke
Tel: 05401 8922-53